Infobrief Nahwärme

Nachbetrachtung der Informationsveranstaltungen vom 03.10.2020

Sehr geehrte Wettelsheimerinnen und Wettelsheimer,

sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten am Projekt „Nahwärme für Wettelsheim“,

 

am 03.10.2020 fanden die Infoveranstaltungen mit Vorstellung der Wirtschaftlichkeits-prognose zu unserem geplanten Nahwärmeprojekt statt. Mit diesem Infobrief wollen wir Sie über die grundlegenden Aussagen und den geplanten weiteren Projektverlauf informieren:

Nach Auswertung der (bisherigen) Interessensbekundungen wurde von Philipp Unöder, Projektberater der mit uns als Interessengruppe kooperierenden Fa. Enerpipe, die Machbarkeit einer Wärmeversorgung in Wettelsheim vorgestellt: Bisher haben genau 250 Hausbesitzer Interesse bekundet. Auf dieser Basis wurde ein zu errichtendes Wärmenetz, der Wärmebedarf sowie die dafür notwendigen technischen Anlagen, Betriebsmittel usw. errechnet.

Demnach würde ein Wärmenetz mit dem Potenzial, alle 250 Interessenten in Wettelsheim zu versorgen, eine Trassenlänge von 13,764 km erfordern (inkl. Hausanschlussleitungen geschätzt). Der jährliche Wärmeverbrauch würde knapp über 8 Mio. Kilowattstunden be-tragen. Um diesen liefern zu können ist eine Wärmeleistung auf Erzeugerseite von 2.130 kW nötig, wobei dazu die Errichtung von zwei Heizwerken empfohlen wird. Ein Heizhausstandort bietet sich auf dem ehem. Betriebsgelände der Fa. Köhnlein an, ein weiterer ist im Zuge der bevorstehenden Projektierungsphase noch zu ermitteln.

Für die Wärmeverteilung an alle Anschlussnehmer wird mit einem dezentralen Puffersystem geplant, d. h. jeder Wärmeabnehmer bekommt anstatt seiner bisherigen Heizungsanlage einen Pufferspeicher (je nach Platzverfügbarkeit 1.000 l oder 800 l) in den Heizungskeller.

Für die Errichtung und den Betrieb der Nahwärmeversorgung wird die Gründung einer Wärmeversorgungs-Genossenschaft angestrebt. Ein Vorteil einer solchen Genossenschaft ist, dass jeder Teilnehmer an der Wärmeversorgung gleichzeitig Mitglied in der Genossen-schaft und somit Betreiber der Wärmeversorgungsanlage ist und in gleichem Stimm-verhältnis mit allen anderen Mitgliedern fortan über den weiteren Weg mitentscheidet.

Zur Errichtung einer Nahwärmeversorgung ist ein Kapitalbedarf von 6.012.469 € erforderlich. Über bestehende Fördermöglichkeiten (Zuschüsse für Wärmeleitungen pro Meter, Hausanschlüsse pro Stück sowie Investitionskosten Heizzentralen) stehen Fördergelder in Höhe von 1.992.965 € in Aussicht. Ein weiterer Teil der Kosten ist über das Eigenkapital, welches aus dem einmaligen Eintrittsgeld der Genossenschaftsmitglieder generiert wird, zu decken (bei 250 Anschlussnehmern á 6.000 € somit 1.500.000 €).

Der verbleibende Kapitalbedarf wäre über Finanzierung zu decken, die über eine Laufzeit von 20 Jahren zu tilgen ist.

Betrachtet man die jährlichen Betriebskosten zusammen mit dem genannten Kapitaldienst über einen Zeitraum von 20 Jahren, so ergeben sich für die Anschlussnehmer folgende voraussichtlichen Kosten:

 

  1. Eintrittsgeld (einmalig)                                            6.000 €
  2. Grundgebühr/Monat                                                     25 €
  3. Wärmepreis nach Verbrauch                        6,7 Cent/kWh

 

Alle Preise sind Bruttopreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei angenommenen 19%).

 

Wir von der Interessengruppe Nahwärme Wettelsheim konnten somit das Ziel erreichen, den Anschlussnehmern eine wirtschaftlich absolut interessante Alternative zur bisherigen Heizanlage bieten können. In der Gesamtbetrachtung mit den in unserer Informationsbroschüre bereits genannten Vorteilen wie z. B.:

•  zusätzliches Raumangebot für entfallende Heizanlage und Lagerräume

• keine zukünftigen Kosten für die Anschaffung einer Heizungsanlage

• keine sonstigen laufenden Kosten (z. B. Prüfung Gastank, Kesselwartung oder -reparatur, Kaminkehrer)

• keine Materialbeschaffung („wann kaufe ich am günstigsten?“)

können wir aus Überzeugung sagen, dass ein Anschluss an die Nahwärmeversorgung sicherlich eine gute Wahl ist.

 

Der weitere Weg…

Nachdem nun die Zahlen vorliegen möchten wir Sie als Anschlussinteressierten bitten, uns die sog. „ABSICHTSERKLÄRUNG“, die diesem Infobrief beiliegt, zu unterschreiben und bis zum 25.10.2020 an die bekannten Mitglieder der Interessengruppe (siehe Informations-broschüre) oder per E-Mail an nahwaerme@wettelsheim.de zukommen zu lassen. Bei dieser Absichtserklärung handelt es sich um eine Willenserklärung mit dem Hintergrund, dass wir feststellen können, ob sie als bisheriger Interessent nach Vorstellung der Wirtschaftlichkeit weiterhin am Projekt interessiert sind. Davon ausgehend, dass dies überwiegend der Fall sein wird möchten wir mit Ihrer Zusage nach dem 25.10.2020 in die Projektierungsphase (Planung, Vorbereitung einer Genossenschaftsgründung) gehen.

Bei optimalem Projektverlauf gehen wir nach heutigem Stand davon aus, in etwa einem Jahr mit dem Beginn der Bauarbeiten starten zu können.

Aktuelle Informationen zu Terminen sowie zum sonstigen Projektverlauf erhalten Sie
immer auf unserer Internetseite sowie – falls gewünscht – per Newsletter.

 

Ihre Projektgruppe Nahwärme Wettelsheim

www.wettelsheim.de/nahwaerme

nahwaerme@wettelsheim.de

 

P. S.:  Die Präsentation wurde den Anwesenden der Infoveranstaltungen in zusammengefasster Form an die Hand gegeben, diese Unterlagen sind neben der Absichtserklärung im Anhang beigefügt.

 

Fragen und Antworten (Auszug aus den Informationsveranstaltungen vom 03.10.2020)

 

Sind in die Preiskalkulation alle Betriebskosten mit eingeflossen?

In der Preiskalkulation sind neben der auf 20 Jahre gerechneten Tilgung der Bankdarlehen für die Errichtung von Heizquelle und Wärmenetz alle absehbaren Betriebskosten miteingerechnet. Dazu zählen insbesondere Brennstoffkosten, Energiekosten (Strom), Wartungs- und Unterhaltskosten, Personalkosten für Betrieb und Verwaltung, Fremdleistungskosten (Steuerberater), Versicherungen sowie der gemäß dt. Eichgesetz vorgeschriebene Tausch der Wärmemengenzähler alle 5 Jahre.

 

Wie verhält es sich mit der Abgasbelastung?

Da eine zentrale Wärmeversorgung neben den modernsten Verbrennungsgeräten mit Reinigungs-stufen nach aktuellstem technischen Stand ausgestattet sein wird, werden sich die Gesamtemissionen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Stilllegung vieler dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen deutlich verbessern.

Da die Abgase zentral entstehen werden für die Heizanlage möglichst Standorte gesucht, die sich auf der windabgewandten Seite von Wohngebieten befinden.

Die Menge an Staub, die ein „Großofen“ erzeugt, ist durch den optimierten Verbrennungsgrad nachgewiesener Weise geringer als die Menge an Staub, die durch einen einzigen Kachelofen ausgestoßen werden.

 

Ist eine ausreichende Reserve bei Ausfall einer der Heizanlagen vorhanden?

Durch die Planung von zwei Heizungsstandorten, ausgestatten mit voraussichtlich je zwei 500 kW-Hackschnitzelkesseln, ist das System bereits verhältnismäßig ausfallsicher aufgebaut. Sollte es in einer Volllast-Heizperiode (ab ca. -20°C), in der alle Kessel benötigt werden, zu einem Ausfall kommen, so wird eine zusätzliche Sicherungsstufe vorgesehen. Ob dies ein zusätzlicher Ölbrenner in einer der beiden Heizhäuser sein wird oder z. B. ein Vertrag mit einem Dienstleister, der mobile Heizgeräte für derartige Fälle vermietet, muss in der Projektierungsphase entschieden werden.

 

Welche Arbeiten und Kosten kommen noch auf mich zu?

Durch das Eintrittsgeld abgegolten ist die Lieferung und Installation eines Pufferspeichers sowie die Verrohrung von Netzseite („Primärseite“, gerechnet mit max. 4 Meter ab Gebäudeeingang), die Tiefbauarbeiten bis zum Gebäude sowie die Mauerdurchführung.

Der Anschlussnehmer muss lediglich seine hausseitigen Anschlussleitungen („Sekundärseitig“) an den Pufferspeicher anbinden lassen sowie bei Bedarf die bisherige Heizungsanlage, ggf. auch den Öltank, ausbauen (lassen).

Im Tiefbaubereich werden vonseiten der Genossenschaft sämtlich Grabungs-, Verlege-, Verdichtungs- und Wiederauffüllarbeiten übernommen. Beim Anschlussnehmer verbleibt lediglich die Vorbereitung der Grabungsarbeiten (bei offener Bauweise evtl. das Herausnehmen eines Pflasters) sowie die spätere Oberflächenwiederherstellung (Pflastern, Rasen neu ansähen).

 

Was ist, wenn ich bereits einen Pufferspeicher habe?

Dieser kann in aller Regel weiter verwendet werden. Als Schnittstelle zum Wärmenetz erhalten Sie dazu auf der Primärseite eine sog. Übergabestation, die den Pufferspeicher steuert. In diesem Fall entfallen für Sie sogar die Kosten für den Umschluss auf der Sekundärseite des Pufferspeichers.

 

Kann ich meine Solaranlage weiter betreiben?

Eine bestehende Solaranlage – hierbei handelt es sich ja ebenfalls um regenerativ erzeugte Energie – kann an den neuen Pufferspeicher angebunden und wie gewohnt weiter betrieben werden.

 

…und was ist mit dem Kachelofen?

Ein Kachelofen kann, genauso wie ein Schwedenofen, jederzeit weiter betrieben werden.

 

 

Meine Heizung ist noch nicht so alt – kann ich auch nachträglich anschließen?

Ein nachträglicher Anschluss ist aus mehreren Gründen nachteilig und wird nur in besonderen Fällen möglich sein.

  1. Ziel der Genossenschaft und somit jedes einzelnen Wärmeabnehmers muss es sein, dass das Wärmenetz so wirtschaftlich wie möglich betrieben wird. Dies ist nur möglich, wenn alle Leitungsstrecken so dimensioniert werden, wie sie benötigt werden („so groß wie nötig, so klein wie möglich“), um die Wärmeverluste minimal zu halten.
  2. Nur für die jetzige Errichtung des Wärmenetzes erhält die Genossenschaft als Ganzes die u. a. von der Anschlusszahl abhängigen Fördergelder. Jeder Nachanschluss ist somit schon des-wegen relativ kostenintensiv und somit für die Gemeinschaft unwirtschaftlich.
  3. Auch können Kosten z. B. für Tiefbauarbeiten oder den Materialeinsatz nachträglich nicht zu den Preisen während der Gesamtmaßnahme angeboten werden. Ein nachträglicher Anschluss ist somit auch für den Anschlussnehmer nicht wirtschaftlich und daher nicht zu empfehlen?

 

Kann ich meine Heizung noch weiterbetreiben, um z. B. vorhandenes Heizöl noch zu verbrauchen?

Grundsätzlich können nicht alle Abnehmer zum gleichen Zeitpunkt an das Wärmenetz angeschlossen werden, so dass eine Priorisierung deren, deren Betriebsstoffe knapp sind, gemacht werden kann. Jedoch ist es, um in den Genuss der Förderung zu kommen, dass bei Vollbetrieb des Wärmenetzes die vorgeschriebene Wärmedichte erreicht wird. Diese errechnet sich aus dem Quotienten der Netzlänge mit der abgegebenen Wärme (gemäß den Wärmemengenzählern) und ist nur zu erreichen, wenn auch alle ihre Wärmeenergie aus dem Netz beziehen.

Wir wollen jedoch versuchen, Heizölrestbestände z. B. über einen Dienstleister gesammelt abpumpen und veräußern zu lassen.

 

Haben Sie noch Fragen? Scheuen Sie sich nicht uns diese mitzuteilen! Wir sammeln Ihre Fragen und werden diese gerne in einem weiteren Infobrief sowie auf unsere